Amateurfunk
Um eine Amateurfunkbewilligung zu erhalten, mit der Sie Amateurfunk ausüben dürfen, benötigen Sie ein österreichisches Amateurfunkzeugnis, das Sie nach einer bestandenen Amateurfunkprüfung erhalten oder ein anerkanntes ausländisches Prüfungszeugnis.
CEPT-Zertifikate werden in Österreich anerkannt.
Die Fernmeldebehörde nimmt Amateurfunkprüfungen ab.
Prüfungsgegenstände der Amateurfunkprüfung:
Rechtliche Bestimmungen
Betrieb und Fertigkeiten
Technische Grundlagen
Es ist auch eine zusätzliche Prüfung in Morsetelegraphie möglich.
Es gibt drei Prüfungskategorien:
Die Prüfungskategorie 1 (CEPT Lizenz) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in allen für den Amateurfunkdienst festgesetzten Frequenzbereichen.
Die Prüfungskategorie 3 (Einsteigerklasse) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen innerhalb Österreichs im Frequenzbereich 144-146 MHz und 430-440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
Die Prüfungskategorie 4 (Novizen) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen 1.810-1.950 kHz, 3.500-3.800 kHz, 21.000-21.450 kHz, 28.000- 29.700 kHz, 144-146 MHz und 430-440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
Erforderliche Kenntnisse für eine Amateurfunkprüfung
Der notwendige Kenntnisumfang ist allgemein in § 27 der Amateurfunkverordnung umschrieben bzw. mit dem Verweis auf die Int. Normen wie CEPT-Empfehlung bzw. ERC Report dargestellt.
Die Kenntnisse sind im Selbststudium zu erwerben. Die Fernmeldebehörde organisiert keine Kurse. Bezüglich eines privaten Kursangebotes informieren Sie sich bitte im Internet.
Fragenkatalog
Die Prüfer sind zwar grundsätzlich frei bei der Formulierung der Fragen, sie orientieren sich aber an dem Fragenkatalog (siehe Fragenkatalog)
Der Schwierigkeitsgrad der Prüfung hängt von der Prüfungskategorie ab.
Recht - gleicher Fragenumfang bei allen Kategorien
Technik - gleicher Fragenumfang bei Kategorie 3 und 4 (weil beide keine Geräte bauen dürfen)
Betrieb - gleicher Fragenumfang bei Kategorie 1 und 4, eigener Fragenkatalog bei Kat. 3
Ergänzungsprüfungen - Aufstocker:
Da im Gegenstand Rechtliche Bestimmungen die Fragen in allen Kategorien gleich sind, entfällt dieser Gegenstand bei allen Ergänzungsprüfungen.
Kategorie 3 auf Kategorie 1 Kategorie 3 auf Kategorie 4 Kategorie 4 auf Kategorie 1
Technik voll + Betrieb voll Betrieb voll Technik voll
Wiederholungsprüfungen
Wird eine Prüfung nicht erfolgreich bestanden, kann eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Diese umfasst alle Gegenstände.
Der Antritt zu einer Wiederholungsprüfung ist in derselben Kategorie erst nach 3 Monaten zulässig.
Die Anmeldung zu einer Prüfung einer anderen Kategorie ist zum nächsten freien Termin möglich.
Anmeldung zur Prüfung:
Bitte melden Sie sich mit dem Antragsformular zur Prüfung an.
Sie können einen Prüfungsort aussuchen.
Ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie eine Einladung mit Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung. Wenn Sie diese Einladung per email erhalten wollen, kreuzen Sie bitte die Einverständniserklärung am Formular an.
Sollten Sie zur Prüfung nicht antreten können, ersuchen wir Sie um Mitteilung.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung ist kostenpflichtig (§ 82 Abs. 1c TKG).
Prüfungstermine:
Prüfungstermine orientieren sich an der Nachfrage an den jeweiligen Prüfungsorten.
Prüfungsort:
Amateurfunkprüfungen werden grundsätzlich am Sitz der Fernmeldebehörde in Wien abgehalten.
Es finden aber Prüfungen in den Bundesländern an den Niederlassungen unserer Dienststellen statt.
Wien, Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 86, 8010 Graz
Linz, Freinbergstraße 22, 4020 Linz
Innsbruck, Valiergasse 60, 6020 Innsbruck
Bei Bedarf finden auch Prüfungen statt in
Klagenfurt, Dr. Herrmann-Gasse, 9010 Klagenfurt, Hard, Rheinstraße 4, 6971 Hard
Seit 1. Jänner 2020 können Sie sich für jeden Prüfungsort zur Prüfung anmelden. Die Beschränkung auf das Bundesland des Wohnsitzes gibt es nicht mehr.
Prüfungskosten:
28,83 Euro (Prüfungsgebühr inkl. Eingabegebühr für jede Kategorie)
25,20 Euro (Ergänzungsprüfung - Prüfungsgebühr inkl. Eingabegebühr)
14,30 Euro Zeugnisgebühr - nach erfolgter Prüfung für die Ausstellung des Zeugnisses
Zuhörer:
Die Prüfung ist öffentlich. Sie können gerne als Zuhörer bei Prüfungen teilnehmen.
Die Teilnahme an Prüfungen im Fernmeldebüro als Zuhörer ist von den örtlichen Gegebenheiten und Kapazitäten abhängig. Ein Zutritt als Zuhörer ist ausnahmslos nur mittels Terminvergabe möglich. Bitte informieren sie sich vorher beim Fernmeldebüro.
Am Standort 1030 Wien, Radetzkystraße 2 gelten besondere Zutrittsbeschränkungen.
Besucherin bzw. Besucher haben sich beim Haupteingang beim Security-Schalter mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren und den Ausweis dort zu hinterlegen. (Bei Verlassen des Gebäudes kann der Ausweis dort abgeholt werden.) Weiters ist die Einladung zur Prüfung vorzuweisen.
Um Ihre Identität bei der Prüfung selbst nachzuweisen, werden Sie ersucht einen 2. Ausweis bei Beginn der Prüfung vorzuweisen. Sollten Sie nur über einen einzigen Ausweis verfügen, wird eine Kopie dieses bei der Security abgegebenen Ausweises akzeptiert.
Prüfer:
Die Prüfung erfolgt durch die Prüfungskommission. Diese besteht aus 2 Prüfern.
Prüfer für Rechtliche Bestimmungen und Prüfer für Technik und Betrieb und Fertigkeiten (1 Prüfer für 2 Gegenstände)
Durchführung der Prüfung:
Bei einer Prüfung werden max. 4 Kandidaten gleichzeitig geprüft.
An einem Prüfungstermin (Tag) können mehrere derartiger Termine hintereinander stattfinden.
Die Prüfung dauert insgesamt für alle 4 Kandidaten ca. 1 Stunde.
Ein Prüfer prüft einen Gegenstand bei allen Kandidaten. Dann folgt der nächste Prüfer, der den nächsten Gegenstand prüft.
Jeder Kandidat erhält 3 Fragen pro Prüfungsgegenstand.
Im Anschluss an die Prüfung wird das Ergebnis verkündet und das Zeugnis ausgefolgt.
Morseprüfung:
Die Morseprüfung kann nur zusätzlich zur Prüfungskategorie 1 abgelegt werden.
Umfang: Aufnehmen und Geben eines Amateurfunk-Klartextes durch jeweils drei Minuten, Tempo von mindestens 12 Worten pro Minute (60 Zeichen pro Minute)
Prüfung in Fremdsprache (z.B. englisch)?
NEIN! Amtssprache ist Deutsch. Eine Ablegung in englischer Sprache oder sonstiger Sprache ist im Gesetz nicht vorgesehen.