Registrierung/Anzeige einer Inbetriebnahme von Funkanlagen nach § 33 Telekommunikationsgesetz 2021

Bestimmte Arten von Funkanlagen können ohne individuelle Bewilligung errichtet und betrieben werden.
Die Betriebsaufnahme ist aber der Fernmeldebehörde anzuzeigen.
Die Registrierung/Anzeige ist kostenpflichtig.
Eine Registrierung/Anzeige ist online über folgenden Link bei der Behörde einzubringen.
 

Onlinedienst, Registrierung/Anzeige von Funkanlagen nach § 33 Telekommunikationsgesetz 2021