Anerkennung von Zertiikaten, die von Vereinen oder anderen Einrichtungen ausgestellt wurden

 

Gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend Funker-Zeugnisse (Funker-Zeugnisgesetz 1998 – FZG) idgF dürfen österreichische Luftfahrzeug-, See- und Binnenschiffsfunkstellen, Boden-, Küsten- und Uferfunkstellen nur betrieben werden, wenn der Funkdienst von einer Person ausgeübt wird, die

1. Inhaber der entsprechenden von der Fernmeldebehörde ausgestellten Berechtigung oder Anerkennung ist oder die

2. Inhaber eines ausländischen Zeugnisses, welches durch eine auf Grund des § 8 Abs. 1 erlassene Verordnung anerkannt wurde, ist und der das Recht die mit diesem Funker-Zeugnis verliehene Berechtigung auszuüben nicht gemäß § 12 Abs. 2 aberkannt wurde.

Ein rechtlich gültiges Funkerzeugnis kann daher in Österreich ausschließlich nach Ablegung einer entsprechenden Prüfung bei der Fernmeldebehörde durch diese ausgestellt werden.

Anerkennungsfähig sind ausländische Zeugnisse nur dann, wenn sie von einer Behörde bzw. einer von einer Behörde nachweislich ermächtigten Einrichtung (zB: RYA) ausgestellt wurden.

Von Vereinen oder sonstigen Einrichtungen ausgestellte Zertifikate stellen jedenfalls keine in Österreich anerkannten Funkerzeugnisse dar. Sie können bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen (u.a. Ausstellung durch ein in Österreich anerkanntes Ausbildungsunternehmen) allenfalls als Ausbildungsbestätigung und damit als Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung angesehen werden.

Die ISSA (International Sailing Schools Association) ist ein Verein, der einen Rahmen gemeinsamer Qualitäts- und Sicherheitsstandards für über 3500 Segel- und Windsurfingschulen weltweit bietet und über (bei dem Verein) akkreditierte Schulen auch Ausbildungen durchführt.
Auch von der ISSA ausgestellte Zertifikate stellen daher keine in Österreich anerkannten Funkerzeugnisse dar!