Funk-Schnittstellenbeschreibungen

Harmonisierte Funk-Schnittstellen in der EU und Nationale Funk-Schnittstellenbeschreibungen

Harmonisierte Funk-Schnittstellen in der EU

Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, die ohne Einschränkungen in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden können, bilden entsprechend Artikel 1 der Entscheidung 2000/299/EG der Kommission vom 6. April 2000 über die Festlegung einer vorläufigen Einstufung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie der entsprechenden Kennungen eine Klasse. Diese Klasse wird als „Klasse 1“ bezeichnet. Eine Geräteklassen-Kennung wird dieser Geräteklasse nicht zugeordnet.

Liste der aktuellen "Klasse 1" Funk-Schnittstellenbeschreibungen

 

Nationale Funk-Schnittstellenbeschreibungen - FSB

Gemäß § 3 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) werden auf Grundlage einer Verordnung Luftschnittstellen für Funkanlagen festgesetzt. Bitte beachten Sie auch die dazugehörige Verordnung für die Festsetzung von Luftschnittstellen für Funkanlagen.

Die aktuellen nationalen Funkschnittstellenbeschreibungen finden sie unter folgendem Link:
Liste der nationalen Funkschnittstellenbeschreibungen

Alle veröffentlichten Funk-Schnittstellenbeschreibungen wurden entsprechend Artikel 8 der EU-Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates om 16. April 2014 über die Harmonoisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG gemeldet.

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