Unsichere Produkte
Für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit ist es ebenso wie für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes wichtig, dass der Verbraucher auf nationaler als auch auf grenzüberschreitender Ebene über mit einer ernsten Gefahr verbundene Produkte informiert wird.
Die Marktüberwachungsbehörden stellen sicher, dass Produkte die eine ernste Gefahr darstellen, einschließlich einer ernsten Gefahr ohne unmittelbare Auswirkung, zurückgerufen oder vom Markt genommen bzw. ihre Bereitstellung auf ihrem Markt untersagen wird.
Die Marktüberwachungsbehörden treffen geeignete Maßnahmen, um Verbraucher in ihren Staatsgebieten vor Gefahren zu warnen, die sie in Bezug auf ein Produkt ermittelt haben, um so die Gefahr einer Verletzung oder des Eintretens eines anderen Schadens zu verringern.
Das Europäische Produktsicherheits-Notfallsverfahren "RAPEX"
Die Europäische Kommission veröffentlicht für Verbraucher auf ihren Internet-Informationsseiten im Frühwarnsystems „RAPEX“ (Rapid Alert System for Non-Food Products) eine Liste der von der Europäischen Union als gefährlich eingestuften Produkte.
Die Informationen erfassen alle Konsumgüter, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Pharmaprodukten und werden entsprechend den aus der EU eingelangten Produktsicherheits-Meldungen wöchentlich verlautbart. Österreichischer Kontaktpunkt für das RAPEX Verfahren ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
EUR-Lex: RAPEX: Schnellinformationssystem - Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung