Konformitätsbewertungsstellen
Konformitätsbewertungsstellen über die von Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Konformitätsbewertungsstellen anerkannte Institutionen entsprechend Kapitel IV Artikel 22ff der Richtlinie 2014/53/EU.
Nationale Konformitätsbewertungsstellen
Die Aufgaben einer Konformitätsbewertungsstelle darf in Österreich nur eine Stelle ausüben, die auf Grund des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nummer 468/1992, akkreditiert und nach Artikel 22 der Richtlinie 2014/53/EU der Kommission mitgeteilt worden ist.
Europäische Konformitätsbewertungsstellen
Information über die von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichtes Verzeichnis der benannten Stellen mit deren Kennnummern und den Aufgaben, für die sie benannt wurden (gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen).
Weiterführende Informationen
- RIS: BGBl. Nr. 468/1992 Akkreditierungsgesetz (AkkG) RIS: BGBl. Nr. 468/1992 Akkreditierungsgesetz (AkkG)
- Europäische Kommission - Benannte Stelle unter der EU-Richtlinie 2014/53/EU Europäische Kommission - Benannte Stelle unter der EU-Richtlinie 2014/53/EU
- Europäische Kommission - Informationsdatenbank der benannten Stellen NANDO Europäische Kommission - Informationsdatenbank der benannten Stellen NANDO