Europäische Regelungen
Hier finden Sie die EU-Richtlinien zu Funkanlagen, zur Niederspannung und zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
EU-Verordnung 2019/1020 – Marktüberwachung
Diese Verodnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 regelt das Funktionieren des Binnenmarktes durch Stärkung der Marktüberwachung von Produkten, die unter die in Artikel 2 genannten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen zu verbessern, sodass sichergestellt ist, dass nur konforme Produkte auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, welche die Anforderungen an ein hohes Schutzniveau bei öffentlichen Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz sowie der öffentlichen Sicherheit und anderer durch diese Rechtsvorschriften geschützter öffentlicher Interessen erfüllen.
Diese Verordnung gilt ab 16. Juli 2021 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 169/1 vom 25.6.2019)
EU-Richtlinie 2014/53/EU – Funkanlagen
Diese Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 informiert über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und dient zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG. Damit wird in der Gemeinschaft ein Regelungsrahmen für das Bereitstellen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen festgelegt (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 153/62 vom 22. Mai 2014).
EUR-Lex – Richtlinie 2014/53/EU
EU-Richtlinie 2014/35/EU – Niederspannungsrichtlinie
Diese Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 dient der Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt. Damit werden die entsprechenden Voraussetzungen auch im Sinne des Artikels 3 Absatz 1a der EU-Richtlinie 2014/53/EU ohne der Anwendung von Spannungsgrenzen definiert.
EUR-Lex – Richtlinie 2014/35/EU
EU-Richtlinie 2014/30/EU – EMV-Richtlinie
Diese Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 dient der Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung). Damit werden die entsprechenden Voraussetzungen auch im Sinne des Artikels 3 Absatz. 1b der EU-Richtlinie 2014/53/EU bezüglich EMV-Grenzwerte definiert.
EUR-Lex – Richtlinie 2014/30/EU
Bekanntmachung der Kommission — Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“)
EUR-Lex - Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“)