Binnenschifffahrt, Funkverordnung, Handbücher
Die Binnenschifffahrts-Funkverordnung setzt die technischen und betrieblichen Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk auf Wasserstraßen fest. (BGBl. II Nr. 320/2002 (Stammfassung) )
Zweck ist die Umsetzung der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Bukarest 18.04.2012", sowie der Entscheidung 2000/637/EG über die Anwendung von Artikel 3 Abs. 3 e RL 1999/5/EG (ersetzt durch die EU-Richtlinie 2014/53/EU Artikel 3 Abs. 3 lit. g) auf Funkanlagen, die der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk unterliegen (ABl. Nr. l 269 vom 21. 10. 2000 S 50).
Handbücher für die Binnenschifffahrt
Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk wird auf Grundlage der Entschließung Nr. 1 der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Bukarest 2012), gemeinsam von den Sekretariaten der Donaukommission, der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt herausgegeben.
Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk gliedert sich in einen
Allgemeinen Teil, der Angaben und Hinweise enthält, die auf sämtlichen Binnenschifffahrtsstraßen der genannten Vertragsstaaten von Bedeutung sind.
sowie Regionale Teile, in denen für einen jeweils bestimmten Bereich von Binnenschifffahrtstraßen der genannten Vertragsstaaten zusammengestellt sind.
Der Allgemeine Teil und der Regionale Teil des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk müssen sich ständig in der aktuellen Version an Bord von Schiffen befinden, wenn eine Funkausrüstung vorhanden ist. Der jeweils mitzuführende Regionale Teil muss die Bereiche der Binnenschifffahrtsstraßen umfassen, in denen sich das Schiff gerade befindet und die es auf seiner weiteren Reise befahren wird.
Die Handbücher werden bei Bedarf aktualisiert.
Link zum allgemeinen Teil
Link zum Regionalen Teil (Österreich Deutschland)