Regionale Vereinbarungen
Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk in Europa
In Erwägung, dass die Harmonisierung des Funkdienstes dazu beiträgt, die Sicherheit in der Binnenschifffahrt, insbesondere bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, zu verbessern sind nachfolgende Verwaltungen zu einer Regionalen Konferenz zusammengekommen und haben in Übereinstimmung mit Artikel 6 der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationale Fernmeldeunion (ITU) Bestimmungen über den Binnenschifffahrtsfunk in Europa ausgearbeitet.
Die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk wurde zwischen den Verwaltungen der folgenden Länder getroffen: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Schweiz, Tschechische Republik und Ungarn.